S C H U T Z K O N Z E P T
für Kurse und Veranstaltungen ab 1. September 2020
des Vereins Kreativ77, Sins
Version: aktualisiert per 1. März 2022
Ersteller: Petra Limacher
Aktualisierung: Flavia Braun
Ansprechperson: Anke Meierhans, Kirchbühl 6, 5643 Sins, 078 852 76 59
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Folgende Grundsätze sowie die besonderen Bestimmungen müssen zwingend eingehalten werden:
1. Allgemeine Bestimmungen
Vom 19.06.2020 (Stand 17. Februar 2022)
Es gelten die kantonalen Regelungen, welche der Regierungsrat des Kantons Aargau beschlossen hat:
Verordnung über zusätzliche Massnahmen des Kantons Aargau zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie: (Covid-19-V AG)
Vom 01.12.2021 (Stand 17.02.2022)
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2. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen ist freiwillig
Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen des Kreativ77 ist freiwillig und erfolgt meistens mit einer Anmeldung. Obwohl alle empfohlenen Schutzmassnahmen des BAG eingehalten werden, bleibt ein gewisses Risiko sich mit dem Virus anzustecken. Mit der Kursanmeldung sind die Teilnehmer mit dem Schutzkonzept des Vereins Kreativ77 einverstanden. Die Teilnehmer tragen das Restrisiko selbst und entbinden den Veranstalter jeder Verantwortung.
3. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt symptomfrei
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT an Kursen und Veranstaltungen teilnehmen. Sie bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
4. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Kurs / der Veranstaltung gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Zudem steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Bei Bedarf wird ein Händedesinfektionsmittel durch die Kursleitung zur Verfügung gestellt.
5. Abstand halten/ Maske tragen
Das Einhalten eines Abstandes von 1.5 Metern und das Tragen einer Maske wird den Teilnehmenden grundsätzlich freigestellt. Im geschlossenen Bereich von Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs und in den öffentlich zugänglichen Innenräumen von Spitälern und Kliniken sowie von Alters- und Pflegeheimen gilt weiterhin eine Maskenpflicht für Personen ab 12 Jahren.
6. Präsenzliste führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Veranstalter eine Präsenzliste, Der Veranstalter führt eine Präsenzliste bestehend aus Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer. Diese wird dem Corona-Beauftragten (siehe Punkt 6) auf Aufforderung beziehungsweise bei Verdachtsfällen umgehend zur Verfügung gestellt.
7. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Als Corona-Beauftrage des Vereins Kreativ77 wird Anke Meierhans bestimmt. Die Kontaktangaben sind auf der Titelseite dieses Konzepts enthalten.
Jeder Kursleiter/jede Kursleiterin ist selbst verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Sins,
01.03.2022
Kreativ77