S C H U T Z K O N Z E P T
für Kurse und Veranstaltungen ab 1. September 2020
des Vereins Kreativ77, Sins
Version: aktualisiert per 2. November 2020
Ersteller: Petra Limacher
Ansprechperson: Anke Meierhans, Kirchbühl 6, 5643 Sins, 078 852 76 59
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Folgende Grundsätze sowie die besonderen Bestimmungen müssen zwingend eingehalten werden:
1. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen ist freiwillig
Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen des Kreativ77 ist freiwillig und erfolgt meistens mit einer Anmeldung. Obwohl alle empfohlenen Schutzmassnahmen des BAG eingehalten werden, bleibt ein gewisses Risiko sich mit dem Virus anzustecken. Mit der Kursanmeldung sind die Teilnehmer mit dem Schutzkonzept des Vereins Kreativ77 einverstanden. Die Teilnehmer tragen das Restrisiko selbst und entbinden den Veranstalter jeder Verantwortung.
2. Die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen erfolgt symptomfrei
Personen mit Krankheitssymptomen dürfen NICHT an Kursen und Veranstaltungen teilnehmen. Sie bleiben zu Hause respektive begeben sich in Isolation und klären mit dem Hausarzt das weitere Vorgehen ab.
3. Gründlich Hände waschen
Händewaschen spielt eine entscheidende Rolle bei der Hygiene. Wer seine Hände vor und nach dem Kurs / der Veranstaltung gründlich mit Seife wäscht, schützt sich und sein Umfeld. Zudem steht Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
4. Abstand halten
Wann immer möglich ist der Abstand von 1.5 m einzuhalten. Falls dies nicht möglich ist, gilt es eine Maske zu tragen.
In Innenräumen ist eine Maske zu tragen.
5. Präsenzliste führen
Enge Kontakte zwischen Personen müssen auf Aufforderung der Gesundheitsbehörde während 14 Tagen ausgewiesen werden können. Um das Contact Tracing zu vereinfachen, führt der Veranstalter eine Präsenzliste, bestehend aus Namen, Vornamen, Adresse und Telefonnummer. Diese wird dem Corona-Beauftragten (siehe Punkt 6) auf Aufforderung beziehungsweise bei Verdachtsfällen umgehend zur Verfügung gestellt.
6. Allgemeine Bestimmungen
Zu den aufgeführten Punkten 1 – 5 gelten die aktuellen, schweizweiten Regelungen des BAG bzw. die Regelungen des Kantons Aargau oder die Vorschriften am Veranstaltungsort.
7. Bestimmung Corona-Beauftragte/r des Vereins
Als Corona-Beauftrage des Vereins Kreativ77 wird Anke Meierhans bestimmt. Die Kontaktangaben sind auf der Titelseite dieses Konzepts enthalten.
Jeder Kursleiter/jede Kursleiterin ist selbst verantwortlich, dass die geltenden Bestimmungen eingehalten werden.
Sins, 25. August
2020
Kreativ77
Petra Limacher